Was ist Screenshot-Überwachung von Mitarbeitern, und wie ist sie rechtlich einzuordnen?
Die Screenshot-Überwachung erstellt automatisiert periodisch Vollbildaufnahmen von Unternehmens-Arbeitsstationen, speichert sie auf einem On-Premise-Server und macht sie für berechtigte IT-Sicherheits- oder HR-Mitarbeiter einsehbar. In Deutschland unterliegt die Einführung eines solchen Kontrollsystems in der Regel der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sowie den Vorgaben aus BDSG § 26 zur Verhältnismäßigkeit; die Einzelheiten – welche Daten erfasst werden, wer Zugriff hat und wie lange sie aufbewahrt werden – werden üblicherweise in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Anexet wird On-Premise betrieben; der Anbieter hat keinen Zugriff auf Ihre Daten. Ihre Organisation behält die volle Kontrolle darüber, was erfasst wird, wer Screenshots einsehen kann und wie lange sie aufbewahrt werden – Anexet ersetzt keine Rechtsberatung und keine Abstimmung mit dem Betriebsrat.


















